Behandlungen sind mit oder ohne ärztliche Verordnung möglich:
Behandlung mit ärztlicher Verordnung
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten der Physiotherapie und MTT (nach Abzug des Selbstbehalts). Bitte informieren Sie sich über die Spezifikationen ihrer Krankenkasse. Es sollte auch vermerkt werden, dass sich Krankenkassen das Recht vorbehalten, einen Bericht bei ihrem Arzt zu verlangen. (Für weitere Informationen besuchen Sie die PhysioSwiss Website)
Privatzahler
Für Privatzahler gelten die folgenden Tarife:
- 60CHF/25mins
- 90CHF/45mins
- Spezifische Behandlungen oder Behandlungsdauern können nach Absprache mit dem behandelnden Therapeuten vereinbart werden.
Unfall
Im Falle eines Unfalls während Ihrer Beschäftigungszeit, sei es zu Hause oder am Arbeitsplatz, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber, wer Ihr Unfallversicherer ist. Sie werden eine Schadennummer brauchen.
Uebriges
Für Behandlung und Training verwenden wir teilweise Hilfsmittel (wie Therabänder fürs Kräftigungstraining). Der Kauf solcher Hilfsmittel wird von der Versicherung nicht übernommen und wird Ihnen separat in Rechnung gestellt.